FAQ

FAQ

Bevor Sie mich kontaktieren, sollten Sie in der FAQ-Sammlung prüfen, ob die Frage vielleicht hier schon beantwortet wird.

F: Wie komme ich zum Zieselsmaar?
A: Das Zieselsmaar liegt verkehrsgünstig direkt an der Autobahn 1 Köln-Euskirchen. Man verlässt die Autobahn an der Anschlußstelle „Hürth-Knapsack“ (Nr. 106) und biegt an der Einmündung rechts ab auf die L495. Man unterquert die Autobahn und biegt nach ca. 500m links ab. Die kostenlosen Gästeparkplätze liegen direkt rechts. Motorräder und Roller können direkt rechts neben dem Eingang abgestellt werden.

F: Wie sind die Öffnungszeiten des Geländes?
A: Das Gelände ist rund um die Uhr geöffnet. Abends werden allerdings die Toiletten verschlossen und die Duschen abgestellt. Das wird aber rechtzeitig vorher angekündigt.

F: Ist das Gelände nur für Vereinsmitglieder zugänglich?
A: Nein, das Gelände steht allen Besuchern offen. Nichtvereinsmitglieder zahlen einen Eintritt von 5,- Euro, Kinder und Hunde 1,- Euro.

F: Wie kommt man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Gelände?
A: Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Zieselsmaar ist zwar theoretisch möglich, aber praktisch würde ich davon abraten. Man könnte mit der Buslinie 717 bis Bertramsjagdweg in Hürth-Knapsack fahren, von dort aus sind es dann noch 3 km Fussmarsch (Karte)

F: Wie ist die Wasserqualität des Zieselsmaars?
A: Laut Badegewässerkarte NRW hat das Wasser im Zieselsmaar eine „ausgezeichnete Qualität“.

F: Gibt es auch schattige Plätze?
A: Ja, auf der rechten Seite (vom Eingang kommend) gibt es einzelne Bäume in verschiedenen Größen. Hält man sich links und geht am Vereinsgebäude vorbei gibt es links ein kleines Wäldchen, welches genügend Schatten spendet. Neben dem Aufgang zum Beachvolleyballplatz gibt es ebenfalls Schattenplätze.

F: Sind auf dem Gelände auch Hunde erlaubt?
A: Ja, man darf Hunde mitbringen, diese müssen aber angeleint sein. Die Hunde dürfen nicht ins Wasser, ‚Gassi gehen‘ ist auch nicht erlaubt. Für jeden Hund ist ein Hundeausweis erforderlich. Dieser kostet 5,- Euro pro Jahr.

F: Kann man auf dem Gelände zelten?
A: Grundsätzlich ist das Zelten nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei Vereinsveranstaltungen, z. B. Jugendlager